1. Primär- und Ersatzkassen (gesetzliche Krankenversicherung)
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Kostenübernahme aufgrund der allgemeinen Kassenzulassung meiner Praxis für Verhaltenstherapie und absehbar im Verlauf des Jahres 2012 auch für die ambulante neuropsychologische Therapie möglich.
2. Private Krankenversicherung
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.
Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt.
Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten.
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.
3. Beihilfe
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern geschieht in der Regel problemlos.
Hierfür muss allerdings ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden, sofern die Behandlung 10 Sitzungen übersteigt.
Eine Langzeittherapie hat bei der Beihilfe einen Umfang von 40 Therapiesitzungen.
4. Berufsgenossenschaften
Eine Berufsgenossenschaft übernimmt immer dann die Kosten für eine Behandlung, wenn der Behandlungsanlaß die anerkannte Folge eines Arbeitsunfalles darstellt.
5. Unfallversicherungen
Unfallversicherungen kommen als Kostenträger in Betracht, wenn der Behandlungsanlaß z.B. die Folge eines Verkehrsunfalles ist, den der Unfallgegener verschuldet hat.
6. Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich wie üblich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten.