Gute Neuigkeiten für gesetzlich Versicherte.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 23.11.2011 nach fast achtjähriger (!) Beratung einstimmig beschlossen, die neuropsychologische Therapie in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen.Diese Regelung wird voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten.
Bis zu 60.000 Patienten, so Schätzungen, leiden jährlich an den Folgeschäden eines Schlaganfalls oder Schädel-Hirn-Traumas. Sie können zukünftig von dieser Neuregelung profitieren und die neuropsychologische Therapie nicht nur stationär, sondern auch ambulant als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
© Praxis Dipl.-Psychologe Klaus Sewekow